KomplettWerk GmbHKomplettWerk GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026 · KomplettWerk GmbH, In der Breite 19, D-78354 Sipplingen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der KomplettWerk GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen in den Bereichen Transport und Umzüge, Entrümpelung und Abriss, Elektroarbeiten sowie Montage und Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Anfragen über die Website, per Telefon oder E-Mail sind unverbindlich. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein Angebot. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch die Ausführung der Leistung zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Zugang gültig.

Angebote beruhen auf den Angaben des Auftraggebers (z. B. Umfang, Etagen, Zugänglichkeit, Inventar). Erweisen sich diese Angaben als unzutreffend oder unvollständig, kann sich der Preis entsprechend dem tatsächlichen Aufwand ändern; der Auftragnehmer informiert darüber unverzüglich.

§ 3 Leistungsumfang

Maßgeblich für den Umfang der Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Angebot. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen (z. B. Halteverbotszonen, Verpackungsmaterial, Entsorgung von Sondermüll, Demontagen) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

Elektroarbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen VDE-Normen ausgeführt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räumlichkeiten zugänglich sind, erforderliche Genehmigungen und Stellflächen vorliegen und Strom- und Wasseranschlüsse verfügbar sind, soweit für die Leistung nötig. Besonders wertvolle, zerbrechliche oder gefährliche Gegenstände sind vor Beginn anzuzeigen. Nicht zu entsorgende Gegenstände sind vor Beginn einer Entrümpelung deutlich zu kennzeichnen oder zu entfernen.

§ 5 Termine, Verzug und Absage

Termine werden verbindlich vereinbart. Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Wetter, Verkehr, höhere Gewalt), nicht eingehalten werden, wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten.

Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin später als 48 Stunden vor Leistungsbeginn ab, kann der Auftragnehmer den nachgewiesenen Aufwand, pauschal jedoch höchstens 20 % der vereinbarten Vergütung, berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 6 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Endpreis ausgewiesen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Abnahme bzw. Übergabe ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei größeren Aufträgen kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.

§ 7 Abnahme und Mängel

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Übergabe. Offensichtliche Mängel und Transportschäden sind nach Möglichkeit bei der Übergabe zu rügen und zu dokumentieren. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

§ 8 Haftung und Versicherung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Umzugsleistungen gelten ergänzend die gesetzlichen Haftungsregelungen des Frachtrechts (§§ 451 ff. HGB). Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hinweis: Diese AGB sind ein Entwurf und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bitte vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen.